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Aktenzeichen 38/88
Datum 19.01.1888
Leitsatz 1. Unter welchen Voraussetzungen kommen in Bayern kirchliche Feiertage als allgemeine im Sinne der Vorschrift des §. 43 Abs. 2 St.P.O. in Betracht? 2. Fallen unter letztere auch die in Bayern als politischkirchliche Festtage zu feiernden Namens- und Geburtstage Ihrer Königl. Majestäten?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE100056
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