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Aktenzeichen 3084/87

Datum 10.01.1888

Leitsatz Führt die Unterlassung der nach §. 217 St.P.O. erforderlichen Ladung des Verteidigers zur Hauptverhandlung auch dann zur Aufhebung des auf dieselbe ergangenen Urteiles, wenn letzteres nicht auf dieser Unterlassung sondern auf Säumnis des Verteidigers beruht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE0D0045

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