Bedeutung der eidesstattlichen Versicherung im preußischen Erblegitimationsverfahren. Wann liegt wissentliche und fahrlässige falsche eidesstattliche Versicherung dieser Art vor?
1. Sind in Preußen die von den öffentlich angestellten Fleischbeschauern über Untersuchung von Fleisch auf Trichinen ausgestellten Atteste als öffentliche Urkunden anzusehen?
2. Gilt das Gleiche auch für sonstige Bescheinigungen, welche von den öffentlichen Fleischbeschauern ausgestellt werden, um die Einfuhr von Fleisch in Stadtgemeinden, welche Schlachthäuser mit Schlachthauszwang errichtet haben, zu ermöglichen?
Zum Begriffe der Verfälschung im Sinne des §. 10 des Gesetzes über den Verkehr mit Nahrungsmitteln vom 14. Mai 1879.
Liegt insbesondere Verfälschung der Butter schon deshalb vor, weil bei deren Herstellung der 20 Prozent übersteigende Wassergehalt derselben nicht entzogen worden ist?
Darf in einer Untersuchung gegen den Käufer einer Wahlstimme diejenige Person, welche verdächtig ist, die Wahlstimme an den Angeklagten verkauft zu haben, als Zeuge beeidigt werden?
1. Bildet die Bestimmung zum Beweise ein notwendiges Merkmal im Begriffe der Urkunde?
2. Welches sind die Merkmale, wodurch sich der Fall des fortgesetzten Vergehens von dem Falle der Realkonkurrenz unterscheidet?
1. Begriff der "That" und der "Teilnahme" im Sinne des §. 56 Nr. 3 St.P.O.
2. Sind die körperlich Verletzten und diejenigen Beteiligten an einer gewöhnlichen, nicht unter die Strafvorschrift des §. 227 St.G.B.'s fallenden, Schlägerei, welche an der zur Untersuchung stehenden Körperverletzung nicht teilgenommen haben, als Zeugen zu beeidigen?