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Aktenzeichen 88/88

Datum 27.01.1888

Leitsatz 1. Sind in Preußen die von den öffentlich angestellten Fleischbeschauern über Untersuchung von Fleisch auf Trichinen ausgestellten Atteste als öffentliche Urkunden anzusehen? 2. Gilt das Gleiche auch für sonstige Bescheinigungen, welche von den öffentlichen Fleischbeschauern ausgestellt werden, um die Einfuhr von Fleisch in Stadtgemeinden, welche Schlachthäuser mit Schlachthauszwang errichtet haben, zu ermöglichen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE1B0094

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