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Aktenzeichen 216/88

Datum 10.02.1888

Leitsatz Wer trägt die Kosten des Strafverfahrens, wenn es sich lediglich um Einziehung mißbrauchter Einmaischungsgeräte handelt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE1F0114

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