Darf in der Hauptverhandlung die Beeidigung eines Zeugen aus dem Grunde unterlassen werden, weil der Verdacht vorliege, daß derselbe, um den Angeklagten zu begünstigen, falsches Zeugnis ablegen werde?
Enthält ein Spruch der Geschworenen, welcher die Schuldfrage gleichzeitig mit "Ja" und mit "Nein" unter Hinzufügung der bejahenden und verneinenden Stimmen beantwortet, nur einen Mangel in der Form oder einen sachlichen Mangel?
1. Was gehört zum Begriffe der "Veranstaltung" strafbaren Nachdruckes? Schließt dieser Begriff das gleichzeitige bewußte Zusammenwirken mehrerer Personen (Verleger, Drucker, Kommissionär) als Mitthäter der "Veranstaltung" aus?
2. Ist es für den Thatbestand strafbaren Nachdruckes und die Strafbarkeit der Verbreitungsabsicht von rechtlicher Bedeutung, daß beabsichtigt wird, den Nachdruck ausschließlich außerhalb des Deutschen Reiches in Ländern zu verbreiten, in welchen entweder Urheberrechte überhaupt nicht anerkannt werden, oder doch für das konkrete Schrift- oder Kunstwerk keine Schutzrechte bestehen?
3. Welchen rechtlichen Einfluß vermag auf den objektiven und den subjektiven Thatbestand strafbaren Nachdruckes der Thatumstand auszuüben, daß die Ausführung des Nachdruckes straflos begonnen ist, und erst während der Ausführung desselben Schutzrechte erworben worden sind, bezw. die Veranstalter Kenntnis von diesen Schutzrechten erlangt haben?
4. Gehört die Annahme "entschuldbaren" Rechtsirrtumes der Veranstalter eines Nachdruckes zu den dem Revisionsangriffe entzogenen thatsächlichen Feststellungen des Instanzrichters?
Ist im Geltungsbereiche des preuß. Allg. Landrechtes ein Polizeibeamter befugt, ein im Marktverkehre angetroffenes Nahrungsmittel, welches gesundheitsgefährlich erscheint, zum Zwecke näherer Untersuchung in Beschlag zu nehmen? Sind dabei die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Beschlagnahme maßgebend?
1. Darf der gesetzliche Vertreter eines Unmündigen, welcher für diesen durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Erhebung der öffentlichen Klage wegen eines nicht auf Antrag verfolgbaren Deliktes herbeigeführt hat, aus dem Grunde, daß die strafbare Handlung gegen Leben oder Gesundheit des Vertretenen gerichtet war, sich namens des letzteren oder im eigenen Namen der öffentlichen Klage als Nebenkläger anschließen?
2. Gewährt das Recht, als gesetzlicher Vertreter eines Verletzten für diesen die Zuerkennung einer Buße zu beantragen, die Befugnis zum Anschlusse als Nebenkläger?
3. Ist der Nebenkläger befugt, bei selbständiger Einlegung des Rechtsmittels der Revision und beim Vorliegen ein und derselben, mehrere Strafgesetze verletzenden Handlung Revisionsgründe auch aus demjenigen Teile des Urteiles geltend zu machen, welcher sich lediglich mit der, zur Anschlußberechtigung an sich nicht legitimierenden strafbaren Handlung befaßt?
4. Was ist für den Thatbestand der im §. 367 Nr. 8 St.G.B.'s vorgesehenen Übertretung unter dem Merkmale eines "bewohnten oder von Menschen besuchten Ortes" zu verstehen?
Kann das Thatbestandsmerkmal des Eigennutzes bei der Kuppelei auch darin gefunden werden, daß der Kuppler durch die Aussicht auf einen künftigen, noch von ungewissen Voraussetzungen abhängigen Vermögensvorteil zu seiner Handlungsweise bestimmt wird?
Fällt es unter den Thatbestand strafbaren Bankerottes, wenn die Vernichtung der Handelsbücher erst nach vollständig beendigtem Konkursverfahren vorgenommen worden ist?
1. Sind als Druckschriften im Sinne des Art. 6 des in Elsaß-Lothringen geltenden Gesetzes vom 27. Juli 1849 auch gedruckte Prospekte anzusehen?
2. Kommt bezüglich der Anstiftung zur unbefugten Verteilung solcher Druckschriften in Elsaß-Lothringen jetzt §. 48 St.G.B.'s an Stelle der Vorschriften des Code pénal zur Anwendung?