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Aktenzeichen 1925/83

Datum 23.10.1883

Leitsatz Ist im Geltungsbereiche des preuß. Allg. Landrechtes ein Polizeibeamter befugt, ein im Marktverkehre angetroffenes Nahrungsmittel, welches gesundheitsgefährlich erscheint, zum Zwecke näherer Untersuchung in Beschlag zu nehmen? Sind dabei die Vorschriften der Strafprozeßordnung über die Beschlagnahme maßgebend?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B6220121

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