Sind die in einem verschlossenen, der Post anvertrauten Briefe enthaltenen Urkunden dem Postbeamten, welcher die Sendung zu dienstlicher Behandlung übernommen hat, amtlich anvertraut oder amtlich zugänglich?
Liegt in der Umzäunung eines Geheges, welche das darin befindliche Wild an dem Austreten hindert, unter allen Umständen eine Besitzergreifung, so daß die Erlegung und Aneignung des Wildes seitens eines Unberechtigten den Thatbestand des Diebstahles enthält? Unter welchen Voraussetzungen ist die Entwendung von Wild aus einem umzäunten Gehege als schwerer Diebstahl (aus einem umschlossenen Raume) zu charakterisieren?
Wie ist im Schwurgerichtsverfahren auf eine Anklage wegen Mordes die Schuldfrage zu fassen? Genügt es zur Erfüllung der gesetzlichen Merkmale des Mordes, daß festgestellt wird, der Angeklagte habe einen Menschen "vorsätzlich und mit Überlegung" getötet?
Kann gegen den Gehilfen bei einer Zolldefraude, bezw. bei dem Vergehen gegen §. 3 des Reichsgesetzes, betr. die Bestrafung von Zuwiderhandlungen gegen die österreichisch-ungarischen Zollgesetze vom 17. Juli 1881, auf Einziehung der bei ihm beschlagnahmten, ihm nicht gehörigen Gegenstände, in Bezug auf welche die Zolldefraudation verübt worden ist, erkannt werden?
Findet das preußische Gesetz betr. das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 und damit §. 360 Ziff. 12 St.G.B.'s auf solche Personen Anwendung, welche das Gewerbe eines Pfandleihers ohne die dazu erforderliche polizeiliche Erlaubnis betreiben?
Dürfen einem auf frischer That Betroffenen, welcher sich der vorläufigen Festnahme nicht freiwillig unterwirft, Sachen und insbesondere Uberführungsstücke, welche er bei sich trägt, von dem zur Festnahme Berechtigten abgenommen werden?
Darf derjenige, welcher wegen Ausgabe von s. g. Anteilscheinen zu einer staatlichen Klassenlotterie auf Grund des §. 286 St.G.B.'s bestraft ist, wegen des vor seiner Verurteilung bewirkten Verkaufes von Anteilscheinen von Losen derselben Staatslotterie noch strafrechtlich verfolgt werden?
1. Macht sich derjenige, welcher ein ungestempeltes ausländisches Prämienlos im Privatverkehre aukauft, eines Vergehens aus §. 6 des Gesetzes vom 8. Juni 1871 betr. die Inhaberpapiere mit Prämien (R.G.Bl. S. 210) schuldig?
2. Strafbarkeit der Beihilfe in den Fällen der s. g. notwendigen Teilnahme.