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Aktenzeichen 863/83
Datum 30.04.1883
Leitsatz Wie ist im Schwurgerichtsverfahren auf eine Anklage wegen Mordes die Schuldfrage zu fassen? Genügt es zur Erfüllung der gesetzlichen Merkmale des Mordes, daß festgestellt wird, der Angeklagte habe einen Menschen "vorsätzlich und mit Überlegung" getötet?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B54F0276
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