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Aktenzeichen 514/83

Datum 08.05.1883

Leitsatz Findet das preußische Gesetz betr. das Pfandleihgewerbe vom 17. März 1881 und damit §. 360 Ziff. 12 St.G.B.'s auf solche Personen Anwendung, welche das Gewerbe eines Pfandleihers ohne die dazu erforderliche polizeiliche Erlaubnis betreiben?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B5510284

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