An den Zustellungsbevollmächtigten, der nach dem § 119 StPO. bestellt worden ist, kann auch ein Urteil rechtswirksam zugestellt werden, das in Abwesenheit des Angeklagten ergangen ist.
Der § 143 a Abs. 2, 4 StGB. bedroht auch das fehlerhafte Herstellen einzelner Teile von Wehrmitteln mit Strafe. Täter kann sowohl der Betriebsführer als auch ein Mitglied der Gefolgschaft sein.
Das Vergehen gegen den § 143 a Abs. 2, 4 StGB. kann mit einem Vergehen gegen den § 92 a Abs. 1, 3 StGB. tateinheitlich zusammentreffen.
Der Richter darf, um zu einer angemessenen Bestrafung zu gelangen, im Falle des § 27 b StGB. das Höchstmaß der Geldstrafe, das der § 27 Abs. 2 Nr. 1 StGB. für Vergehen vorsieht, überschreiten, soweit die Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters das erforderlich macht.
1. Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gnadenerlasses für die Zivilbevölkerung v. 9. September 1939 (RGBl. I S. 1753) vorliegen, ist zwischen Gefängnis, das an Stelle einer Kerkerstrafe, und Gefängnis, das an Stelle einer Arreststrafe ausgesprochen wird, kein Unterschied zu machen.
2. Eine getilgte Verurteilung hindert den Richter nicht, das Strafverfahren gemäß dem § 3 Abs. 1 Nr. 3 des Gnadenerlasses einzustellen.
Sieht das Gesetz, das für die Grundstraftat gilt, eine höhere zeitige Freiheitsstrafe als der § 2 VO. geg. Volksschädlinge vor, so ist die Höchstgrenze des § 2 entsprechend heraufgesetzt.
1. I. S. des § 3 Art. 6 PreisstrafrechtsVO. ist ein Preis auch dann "erzielt", wenn der Verkäufer dafür einen gedeckten Scheck erhalten hat.
2. Geht die Ware wiederholt von Hand zu Hand, so ist der Mehrerlös nicht nach dem Preise, den der Veräußerer als seinen Einkaufspreis selbst bezahlt hat, sondern nach dem zulässigen Preise zu berechnen.
Hat die öffentliche Klage das Vernichten, Beiseiteschaffen oder Beschädigen einer Urkunde zum Gegenstande, die dem Täter als Beamten amtlich anvertraut oder zugänglich gewesen ist (§ 348 Abs. 2 StGB.), so kann sich ihr der Dienstherr des Beamten nicht unter dem Gesichtspunkte der Sachbeschädigung als Nebenkläger anschließen.
Werkverträge über das Instandsetzen beweglicher Sachen begründen für den Unternehmer in der Regel nicht die Pflicht, die Vermögensbelange des Bestellers wahrzunehmen.
Wird im Falle des § 79 StGB. bei der Verurteilung zu einer Gesamtstrafe der bereits verbüßte Teil der einbezogenen früheren Strafe auf die Gesamtstrafe angerechnet, so ist für die spätere Prüfung, ob bei einer nach der Rechtskraft des Gesamtstrafenausspruches verübten Tat strafschärfender Rückfall vorliegt, diese Anrechnung auch dann als "Bestrafung" anzusehen, wenn die angerechnete Strafe wegen einer Tat verhängt worden ist, die nicht tatbestandmäßig den Rückfall begründet.
Dem Verteidiger ist Gelegenheit zu geben, sich ausreichend auf die Verhandlung vorzubereiten, wenn der Fall tatsächlich oder rechtlich schwierig ist. Das gilt vor allem für den Pflichtverteidiger, der nach dem § 145 Abs. 2 StPO. bestellt wird.