Sind die Gebührenberechnungen für Zeugen und Sachverständige, die der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle feststellt und anweist, i. S. des § 348 Abs. 1 StGB. öffentliche Urkunden?
Wann müssen Abweichungen vom Eröffnungsbeschluß in den Urteilsgründen näher erörtert werden? Ist das namentlich dann nötig, wenn es sich um verschiedene Begehungsformen desselben Strafgesetzes handelt?
Gebührt dem Verfahren, das zuerst anhängig geworden ist, auch dann der Vorrang, wenn eine Straftat, wegen deren bei einem niederen Gericht ein Verfahren anhängig ist, mit einer anderen tateinheitlich zusammentrifft, die zur Zuständigkeit eines höheren Gerichtes gehört und vor diesem verfolgt wird?
1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die für die Entscheidung ohne Bedeutung sind?
2. Darf eine Sache statt an das Schwurgericht an die Strafkammer zurückverwiesen werden, wenn nur noch die Einziehung in Frage steht?
Wird ein Eröffnungsbeschluß dadurch gegenstandslos, daß nachher ein weiterer ergeht, der die Fälle, die der erste als selbständige Taten gewürdigt hat, als Teil einer Fortsetzungstat ansieht?
1. Kann nach § 32 der VO. zur Regelung des Verkehrs mit Schlachtvieh auch der bestraft werden, der Schlachtvieh über dem Höchstpreis kauft?
2. Ist es möglich, unselbständige Teilnahmehandlungen, die zu mehreren selbständigen Straftaten gehören, als "fortgesetzte" Handlung zu würdigen?
Müssen im Fall des § 410 RAbgO. die Angaben der Berichtigungserklärung zahlenmäßig so vollständig sein, daß das Finanzamt danach ohne weiteres die hinterzogenen Steuern berechnen kann?
Wieweit vermag ein Irrtum des Täters über die Merkmale des Begriffes "Jude" ein Verbrechen gegen den § 2 und den § 5 Abs. 2 des BlutschutzG. zu entschuldigen?
Ist ein Angehöriger der SA., der seit mehr als einem Jahre ständig damit betraut ist, einen Kraftwagen der SA. zu führen, i. S. des § 222 Abs. 2 StGB. als Berufsfahrer anzusehen?