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Aktenzeichen 3 D 636/36

Datum 05.11.1936

Leitsatz Gebührt dem Verfahren, das zuerst anhängig geworden ist, auch dann der Vorrang, wenn eine Straftat, wegen deren bei einem niederen Gericht ein Verfahren anhängig ist, mit einer anderen tateinheitlich zusammentrifft, die zur Zuständigkeit eines höheren Gerichtes gehört und vor diesem verfolgt wird?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3680336

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