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Aktenzeichen 2 D 632/36
Datum 29.10.1936
Leitsatz 1. Darf das Gericht bei gewerbsmäßigen Verbrechen Einzelfälle ausscheiden, die für die Entscheidung ohne Bedeutung sind? 2. Darf eine Sache statt an das Schwurgericht an die Strafkammer zurückverwiesen werden, wenn nur noch die Einziehung in Frage steht?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F3690338
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