1. Beginnt die Verjährung der Strafverfolgung des Bankerottes im Sinne des §. 210 Ziff. 3 der Konkursordnung mit der Unterlassung der rechtzeitigen Bilanzziehung oder mit der später erfolgten Zahlungseinstellung, bezw. Konkurseröffnung?
2. Setzt jener Thatbestand einen Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung der Bilanzziehung und der Zahlungseinstellung 2c oder ein zeitliches Zusammentreffen dieser beiden Momente voraus?
1. Was ist unter "Widerruf" im Sinne des §. 163 Abs. 2 St.G.B.'s zu verstehen?
2. Liegt in der wörtlichen Aufnahme sich widersprechender Auslassungen eines Zeugen in das Protokoll die Einleitung einer Untersuchung?
1. Gehört zur Beleidigung einer in einer Kollektivbezeichnung enthaltenen Person, daß der Beleidiger sich der Möglichkeit einer Beziehung der Äußerung auf diese Person bewußt gewesen ist?
2. Kann in einer Kollektivbeleidigung die Beleidigung einer einzelnen darin einbegriffenen Person auch dann gefunden werden, wenn die Absicht des Beleidigers bestimmt zum Ausdrucke gelangt ist, diese Person von dem durch die Äußerung betroffenen Kreise auszunehmen?
Ist der Vorschrift des §. 385 Abs. 2 St.P.O. genügt, wenn die Begründung der Revisionsanträge zu Protokoll eines Gerichtsschreibers überhaupt geschieht, oder beschränkt sie den Angeklagten auf das Protokoll eines bestimmten Gerichtsschreibers?
Ist gegen einen Beschluss, durch welchen ein Ablehungsgesuch für unbegründet erklärt worden ist, das Rechtsmittel der Revision auch dann gewährt, wenn derselbe vor Eröffnung des Hauptverfahrens erlassen worden ist?
Welche Bedeutung hat die bei Aufhebung eines Urteiles durch das Revisionsgericht erkannte Nichtaufhebung bezw. Aufrechthaltung der dem aufgehobenen Urteile zu Grunde liegenden Feststellungen? Ist insbesondere in der erneuten Verhandlung des Instanzgerichtes über derartige Feststellungen noch eine erneute Beweiserhebung zulässig?
1. Kann die Entscheidung erster Instanz darüber, ob der freigesprochene jugendliche Angeklagte seiner Familie überwiesen oder in eine Erziehungs- oder Besserungsanstalt gebracht werden soll, mittels der Revision angefochten werden?
2. Haben die Gerichte darüber zu entscheiden, ob die Anstalt, in welche der Angeklagte zu bringen ist, eine Erziehungs- oder eine Besserungsanstalt sein soll?