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Aktenzeichen 1448/82
Datum 26.06.1882
Leitsatz 1. Beginnt die Verjährung der Strafverfolgung des Bankerottes im Sinne des §. 210 Ziff. 3 der Konkursordnung mit der Unterlassung der rechtzeitigen Bilanzziehung oder mit der später erfolgten Zahlungseinstellung, bezw. Konkurseröffnung? 2. Setzt jener Thatbestand einen Kausalzusammenhang zwischen der Unterlassung der Bilanzziehung und der Zahlungseinstellung 2c oder ein zeitliches Zusammentreffen dieser beiden Momente voraus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4750391
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