zurück

Aktenzeichen 1885/82

Datum 03.11.1882

Leitsatz 1. Gehört zur Beleidigung einer in einer Kollektivbezeichnung enthaltenen Person, daß der Beleidiger sich der Möglichkeit einer Beziehung der Äußerung auf diese Person bewußt gewesen ist? 2. Kann in einer Kollektivbeleidigung die Beleidigung einer einzelnen darin einbegriffenen Person auch dann gefunden werden, wenn die Absicht des Beleidigers bestimmt zum Ausdrucke gelangt ist, diese Person von dem durch die Äußerung betroffenen Kreise auszunehmen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4340169

Download PDF

zurück