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Aktenzeichen 2433/82

Datum 07.11.1882

Leitsatz 1. Was ist unter "Widerruf" im Sinne des §. 163 Abs. 2 St.G.B.'s zu verstehen? 2. Liegt in der wörtlichen Aufnahme sich widersprechender Auslassungen eines Zeugen in das Protokoll die Einleitung einer Untersuchung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B4300154

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