Bestechung. Was ist unter dem "Empfangenen" im Sinne des §. 335 St.G.B.'s zu verstehen, und ist für diesen Begriff auch die Absicht des Beamten 2c, an welchen die Zuwendung erfolgt, von rechtlicher Bedeutung?
1. Kann durch Nichtkenntnis des §. 18 des Markenschutzgesetzes die Strafbarkeit nach §. 14 das. ausgeschlossen werden?
2. Unter welcher Voraussetzung schützt der gute Glaube an eine eivilrechtliche Befugnis gegen die Anwendung dieser Strafvorschrift?
143).
Verletzt das Landgericht die Grenzen seiner sachlichen Zuständigkeit, wenn es über eine durch den Eröffnungsbeschluß ihm zu Unrecht überwiesene That verhandelt und entscheidet, welche zur absoluten Zuständigkeit des Schöffengerichtes gehört?
1. Setzt §. 181 Nr. 2 St.G.B.'s zu seiner Anwendung voraus, daß eine von den beim Betriebe der Unzucht beteiligten Personen als Objekt der Unzucht anzusehen sei, und mit dieser der Schuldige in dem Verhältnisse von Eltern zu Kindern oder einem anderen der dort gedachten Verhältnisse stehe?
2. Wird §. 181 Nr. 2 St.G.B.'s gegen die Mutter in ihrem Verhältnisse zu einem großjährigen und selbständigen Sohne unanwendbar?
Was ist unter "Beginn seines Gewerbes" im Sinne von Art. 29 H.G.B.'s zu verstehen?
Unterliegt der Kaufmann, welcher ein von einer offenen Handelsgesellschaft betriebenes Geschäft, in dem er als Gesellschafter beteiligt war, ganz erwirbt und von da an unter eigener Firma führt, der Verpflichtung zur Ziehung der Eröffnungsbilanz?
Erfordert das Thatbestandsmerkmal des Eigennutzes bei der Kuppelei die Erstrebung eines Vermögensvorteiles, oder kann es auch durch Erstrebung eines anderen materiellen Nutzens erfüllt werden?
Ist bei dem Zusammentreffen einer Zolldefraude mit einer anderen strafbaren Handlung die Zolldefraudationsstrafe in allen Fällen voll und ganz neben der für die konkurrierende Strafthat bestimmten Strafe zu erkennen?