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Aktenzeichen 261/87

Datum 28.02.1887

Leitsatz Was ist unter "Beginn seines Gewerbes" im Sinne von Art. 29 H.G.B.'s zu verstehen? Unterliegt der Kaufmann, welcher ein von einer offenen Handelsgesellschaft betriebenes Geschäft, in dem er als Gesellschafter beteiligt war, ganz erwirbt und von da an unter eigener Firma führt, der Verpflichtung zur Ziehung der Eröffnungsbilanz?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BD0C0055

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