1. Ist ein Zuwiderhandeln gegen § 330 a StGB. ein militärisches Vergehen, wenn die im Rauschzustand begangene, mit Strafe bedrohte Handlung ein militärisches Vergehen ist? Kann in solchen Fällen auf Arrest oder auf Geldstrafe erkannt werden?
2. Kann die "mit Strafe bedrohte Handlung" eine verleumderische Beleidigung sein?
Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt werden, wenn die Strafe nach § 20 a StGB. geschärft und nach § 42 e daselbst die Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist? Ergreift die so beschränkte Revision den Schuldspruch?
Steht der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Art. 5 Nr. 2 GewohnhVerbrG. entgegen, daß in einem anderen Verfahren durch rechtskräftiges Urteil aus verfahrensrechtlichen Gründen die Entscheidung über die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach Art. 5 Nr. 1 abgelehnt worden ist?
1. Wie ist zu verfahren, wenn gemäß §§ 61 Nr. 3, 64 n. F. StPO. von der Beeidigung abgesehen wird?
2. Welche Wirkung hat ein nach der Vernehmung eines Zeugen ausgesprochener Verzicht auf seine Vereidigung?
1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) aufgeführten Maßregeln der Sicherung und Besserung anordnet, aufgehoben werden, wenn dem Angeklagten kein Verteidiger bestellt worden war?
2. Wann liegt ein "Mißbrauch" des Berufes oder Gewerbes vor, der es rechtfertigt, dem Täter die Ausübung des Berufes oder Gewerbes zu untersagen?
1. Wie ist die Strafe des einzelnen Falles bei bandenmäßiger Begehung einer Zollhinterziehung im Rückfall zu bemessen?
2. Wie ist zu erkennen, wenn für mehrere selbständige Fälle des Bandenschmuggels mehrere Strafen verwirkt sind?
Gilt nach § 245 StPO. die Unterscheidung zwischen "geladenen" und "in die Sitzung gestellten" Zeugen auch für die Zeugen der Staatsanwaltschaft, obwohl für die von ihr bewirkten Ladungen keine bestimmte Form vorgeschrieben ist?
1. Kann im Verfahren gegen den Täter, der weder das Bestechungsmittel noch dessen Wert in Händen hat, auf Verfallerklärung erkannt werden?
2. Kann auf Verfallerklärung im Verfahren nach §§ 430 flg. StPO. erkannt werden?
Darf neben der Verurteilung wegen Kindestötung (§ 217 StGB.) eine Verurteilung wegen rechtlich damit zusammentreffender Aussetzung (§ 221 StGB.) ausgesprochen werden?
1. Gehört zur Mittäterschaft bei der Umsatzsteuerhinterziehung, daß der Mittäter bei der Abgabe der Umsatzsteuererklärungen mitgewirkt hat oder selbst Steuerschuldner ist?
2. Macht sich ein Steuerberater schon dadurch zum Mitschuldigen an den späteren Steuerhinterziehungen seines Auftraggebers, daß er die Steuerberatung fortsetzt, nachdem er dessen Steuerunehrlichkeit erkannt hat?