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Aktenzeichen 5 D 70/34

Datum 01.10.1934

Leitsatz Kann die Revision auf den Ausspruch über die Sicherungsverwahrung beschränkt werden, wenn die Strafe nach § 20 a StGB. geschärft und nach § 42 e daselbst die Sicherungsverwahrung angeordnet worden ist? Ergreift die so beschränkte Revision den Schuldspruch?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1810385

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