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Aktenzeichen 5 D 363/34

Datum 26.11.1934

Leitsatz 1. Wie ist die Strafe des einzelnen Falles bei bandenmäßiger Begehung einer Zollhinterziehung im Rückfall zu bemessen? 2. Wie ist zu erkennen, wenn für mehrere selbständige Fälle des Bandenschmuggels mehrere Strafen verwirkt sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1850400

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