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Aktenzeichen 4 D 1273/34

Datum 16.11.1934

Leitsatz 1. In welchem Umfange muß ein Urteil, das eine der in § 140 Abs. 2 StPO. (n. F.) aufgeführten Maßregeln der Sicherung und Besserung anordnet, aufgehoben werden, wenn dem Angeklagten kein Verteidiger bestellt worden war? 2. Wann liegt ein "Mißbrauch" des Berufes oder Gewerbes vor, der es rechtfertigt, dem Täter die Ausübung des Berufes oder Gewerbes zu untersagen?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640F1840397

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