Ist auf dem Gebiete der Fahrlässigkeitsvergehen der Kausalzusammenhang zwischen der die Verletzung einer Berufspflicht enthaltenden Handlung und dem eingetretenen rechtswidrigen Erfolge dann als ausgeschlossen zu erachten, wenn feststeht, daß der letztere auch ohne das Vorliegen der ersteren eingetreten sein würde?
Kann der Legitimationsschein (aus §. 119 des Vereinszollgesetzes) auch anderen Personen, die den Transport im Auftrage der in dem Scheine namhaft gemachten Person ausführen, als vorschriftsmäßiger Ausweis dienen?
Gehört zum Dolus im allgemeinen auch das Bewußtsein des Thäters, mit seiner gewollten und objektiv die Merkmale eines Deliktes erfüllenden Handlung ein Strafverbot zu verletzen?
Erfordernisse des Dolus aus §. 9 Abs. 1 des Sprengstoffgesetzes vom 9. Juni 1884 (R.G.Bl. S. 61).
Liegt das Vergehen des Arrestbruches (§. 137 St.G.B.'s) vor, wenn ein von der Polizei aus sanitätspolizeilichen Gründen vergrabener Gegenstand von dritten Personen wieder ausgegraben und in Besitz genommen wird?
Ist der Vermieter kraft des ihm zustehenden Pfandrechtes an den Illaten zum Betreten der Wohnung und der Geschäftsränme des Mieters berechtigt?
2. Unter welcher Voraussetzung kann eine falsche Anschuldigung durch Entstellung des Sachverhaltes mittels Verschweigens von Thatumständen, welche dem Anzeigenden bekannt waren, erhoben werden?
Begünstigung militärischer Vergehen durch eine Nichtmilitärperson. Ist dieselbe auch da strafbar, wo das militärische Vergehen ausschließlich mit Arrest bedroht ist? Verhältnis des Arrestes zu den Strafen des Strafgesetzbuches für das Deutsche Reich. Verhältnis der Zweiteilung der Strafthaten in dem Militärstrafgesetzbuche zu der Dreiteilung in dem Strafgesetzbuche für das Deutsche Reich.
1. Wem steht das Recht des Urhebers an Zeichnungen zu, welche im Auftrage des Eigentümers einer Fabrik zur Ausführung technischer Einrichtungen derselben angefertigt worden sind?
2. Unter welchen Voraussetzungen genießen solche Zeichnungen den gesetzlichen Schutz gegen Nachbildung?
Erfüllt es den Thatbestand der intellektuellen Urkundenfälschung, wenn ein Arbeitgeber bei der durch §. 49 des Gesetzes, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter, vom 15. Juni 1883 vorgeschriebenen Anmeldung der von ihm beschäftigten versicherungspflichtigen Personen, für welche Gemeindekrankenversicherung eintritt, wissentlich unwahre Angaben über die Zeit des Beginnes der Beschäftigung macht und dadurch vorsätzlich bewirkt, daß diese unwahren Angaben in das von der Gemeindebehörde über die Anmeldungen geführte Verzeichnis Aufnahme finden?