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Aktenzeichen 2779/86
Datum 20.12.1886
Leitsatz Ist auf dem Gebiete der Fahrlässigkeitsvergehen der Kausalzusammenhang zwischen der die Verletzung einer Berufspflicht enthaltenden Handlung und dem eingetretenen rechtswidrigen Erfolge dann als ausgeschlossen zu erachten, wenn feststeht, daß der letztere auch ohne das Vorliegen der ersteren eingetreten sein würde?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BC2F0151
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