Ist die Einlegung der Revision durch einen Rechtsanwalt wirksam, der nicht Verteidiger war und eine erst nach Ablauf der Frist des § 381 StPO. ausgestellte Vollmacht vorlegt, aber innerhalb der Frist vom Angeklagten mit Einlegung der Revision beauftragt war?
Darf ein Richter, der über den Antrag auf Überweisung an das Schöffengericht Bericht erstattet hat, später, wenn das Schöffengericht die Sache gemäß § 270 StPO. an die Strafkammer verwiesen hat, an dem Hauptverfahren vor der Strafkammer teilnehmen?
Ist eine bei den Akten befindliche Urkunde schon deshalb für ein herbeigeschafftes Beweismittel im Sinne des §. 244 St.P.O. zu erachten, weil die Staatsanwaltschaft auf dieselbe in der Anklageschrift als Beweismittel Bezug genommen hat?
Zum Begriffe des unverschuldeten Irrtums im Sinne der Bundesratsverordnung über die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Vorschriften über wirtschaftliche Maßnahmen vom 18. Januar 1917 (RGBl. S. 58) -- BRVO. --