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Aktenzeichen V 710/15
Datum 22.02.1916
Leitsatz Darf ein Richter, der über den Antrag auf Überweisung an das Schöffengericht Bericht erstattet hat, später, wenn das Schöffengericht die Sache gemäß § 270 StPO. an die Strafkammer verwiesen hat, an dem Hauptverfahren vor der Strafkammer teilnehmen?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640DE7B0409
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