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Aktenzeichen 2872/81

Datum 16.12.1881

Leitsatz Ist eine bei den Akten befindliche Urkunde schon deshalb für ein herbeigeschafftes Beweismittel im Sinne des §. 244 St.P.O. zu erachten, weil die Staatsanwaltschaft auf dieselbe in der Anklageschrift als Beweismittel Bezug genommen hat?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B25D0268

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