Was ist unter "Besitz" im Sinne des §. 9 des Gesetzes gegen den verbrecherischen und gemeingefährlichen Gebrauch von Sprengstoffen vom 9. Juni 1884 (R.G.Bl. S. 61) zu verstehen?
Ist die Ausübung des Amtes bei Vornahme einer Vollstreckungshandlung eine rechtmäßige, wenn die gesetzlichen Vorschriften über Beiziehung gewisser Kategorieen von Zeugen nicht eingehalten sind?
2. Sind die im bayerischen Forstgesetze enthaltenen Vorschriften über das Verfahren bei Haussuchungen noch gültig, und welcher Kategorie von öffentlichen Funktionären hat der nach diesen Vorschriften beizuziehende "Polizeibeamte" anzugehören?
3. Genügt hierzu die Beamteneigenschaft im Sinne des Strafgesetzbuches, insbesondere auch die Stellung eines Gemeindedieners?
Was gehört zum Begriffe der "öffentlichen" Urkunde? Kann eine Zustellungsbescheinigung, welche von einem formlos bestellten Zustellungsbeauftragten ohne ausdrückliche Beifügung eines Amtscharakters vollzogen ist, für eine "öffentliche" Urkunde erachtet werden?
2. Kann eventuell die Eigenschaft der fraglichen Zustellungsbescheinigung als "öffentliche" Urkunde dadurch als hergestellt angesehen werden, daß das fragliche Schriftstück mit anderen zweifellos öffentlichen Urkunden äußerlich verbunden ist?
Bildet die irrige Meinung eines wegen Vergehens gegen §. 173 Abs. 2 St.G.B.'s Angeklagten, es setze der Begriff der Schwägerschaft ein durch eheliche Geburt begründetes Verhältnis voraus, ein Nichtkennen eines Thatumstandes im Sinne des §. 59 St.G.B.'s oder vielmehr einen strafrechtlichen Irrtum?
Unter welchen Voraussetzungen kann eine anläßlich der Verpachtung einer Liegenschaft dem verpachtenden Liegenschaftseigentümer zugesagte Vergütung für eine von diesem übernommene Verpflichtung einen Bezug bilden, welcher nach dem badischen Gesetze vom 29. Juni 1874 (Ges.- u. V.O.Bl. S. 361) der Kapitalrentensteuer unterworfen ist?
2. Unter welchen Voraussetzungen kann das Einkommen aus Wertpapieren eines Fabrikanten der Kapitalrentensteuer nach dem bezeichneten Gesetze unterliegen?
Kann in der bei dem Abschlusse eines Vertrages über ein Warenlieferungsgeschäft getroffenen Vereinbarung, der Kaufpreis könne sowohl durch Barzahlung, als durch Wechsel entrichtet werden, ein Kauf- oder anderweitiges Anschaffungsgeschäft oder Lieferungsgeschäft über Wechsel erblickt werden?
Ist der Stiefvater, welcher zugleich Adoptivvater ist, wenn er mit der Stief- und Adoptivtochter den Beischlaf vollzieht, aus §. 174 Ziff. 1 St.G.B.'s zu bestrafen?
2. Schließt die Volljährigkeit der Adoptivtochter die Strafbarkeit nach §. 174 Ziff. 1 St.G.B.'s aus?
Kann die Veränderung des vom Redakteur einer periodischen Druckschrift geprüften und gebilligten Textes durch den Drucker zu den besonderen Umständen gerechnet werden, die den Redakteur von der Verantwortlichkeit befreien?