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Aktenzeichen 1341/85

Datum 28.03.1885

Leitsatz Ist die Ausübung des Amtes bei Vornahme einer Vollstreckungshandlung eine rechtmäßige, wenn die gesetzlichen Vorschriften über Beiziehung gewisser Kategorieen von Zeugen nicht eingehalten sind? 2. Sind die im bayerischen Forstgesetze enthaltenen Vorschriften über das Verfahren bei Haussuchungen noch gültig, und welcher Kategorie von öffentlichen Funktionären hat der nach diesen Vorschriften beizuziehende "Polizeibeamte" anzugehören? 3. Genügt hierzu die Beamteneigenschaft im Sinne des Strafgesetzbuches, insbesondere auch die Stellung eines Gemeindedieners?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9500261

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