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Aktenzeichen 1413/85
Datum 22.06.1885
Leitsatz Ist der Stiefvater, welcher zugleich Adoptivvater ist, wenn er mit der Stief- und Adoptivtochter den Beischlaf vollzieht, aus §. 174 Ziff. 1 St.G.B.'s zu bestrafen? 2. Schließt die Volljährigkeit der Adoptivtochter die Strafbarkeit nach §. 174 Ziff. 1 St.G.B.'s aus?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B9570292
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