Unter welchen Umständen ist, wenn auf die von einem Angeklagten verübten Handlungen sowohl der §. 10 Nr. 1, als auch der §. 10 Nr. 2 des Nahrungsmittelgesetzes, oder neben der letzteren Vorschrift auch der §. 263 St.G.B.'s Anwendung leidet, die Annahme einer Realkonkurrenz gestattet?
1. Kann durch ein mittels Ölfarben bewirktes Ubermalen einer im Wege rechtmäßiger Nachbildung eines Kunstwerkes gefertigten Photographie eine strafbare Nachbildung des Originales begangen werden?
2. Fällt der Begriff der verbotenen Nachbildung eines Kunstwerkes mit dem Begriffe der Vervielfältigung desselben zusammen?
3. Hat das Urheberrecht an einem Kunstwerke nur einen vermögensrechtlichen Inhalt?
1. Kommt es bei Prüfung der Frage, ob die Strafverjährung durch eine "gegen den Thäter" gerichtete richterliche Handlung unterbrochen worden ist, darauf an, daß der betreffende richterliche Akt äußerlich nicht sowohl durch den Zweck der Überführung des Thäters, als durch nebensächliche Beweggrüude, die Fortschaffung gerichtlicher Asservate oder dergleichen, veranlaßt worden ist?
2. Ist für dieselbe Frage die Zuständigkeit des handelnden Richters, und, wenn der letztere ersuchter Richter ist, die Zuständigkeit oder Legitimation der ersuchenden Instanz von rechtlicher Bedeutung?
Kann ein Unternehmen, welches darauf abzielt, den mit der Denaturierung befaßten Beamten über die Bestandteile eines dazu dargebotenen Stoffes zu täuschen und so die Anwendung eines zur Denaturierung nicht geeigneten Mittels herbeizuführen, als Zolldefraude angesehen werden?
1. Wie ist der §. 17 des Gesetzes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 (R.G.Bl. S. 351) zu verstehen?
2. Was sind verbotene und aufgelöste Versammlungen im Sinne desselben?
Kann bei Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel die bloße Mitteilung dieser Eigenschaft an den Käufer den Verkäufer vor Bestrafung schützen?
Sind außerdem Veranstaltungen oder Vereinbarungen denkbar, durch welche insbesondere beim Verkaufe eines Nahrungsmittels, das, je nach der Art seiner Behandlung vor dem Genusse, bald schädlich, bald unschädlich wirkt, die Strafbarkeit seiner Veräußerung als Nahrungsmittel ausgeschlossen werden kann?
Ist die Brausteuer auch von solcher Zuckerkouleur (Bierkouleur) zu entrichten, welche dem s. g. Nachbier (Kofent), d. h. dem auf kaltem Wege und mittels Selbstgärung in den Brauanlagen nach Ablassen der Bierwürze hergestellten Getränke zugesetzt wird?
1. Kann eine That eine Verfehlung in idealer Konkurrenz gegen §. 176 Ziff. 3 und §. 240 St.G.B.'s bilden?
2. Kann, wenn der Thäter zwar nicht die zur Erkenntnis der Strafbarkeit der That nach §. 176 Ziff. 3 St.G.B.'s, dagegen die zur Erkenntnis der Strafbarkeit nach §. 240 St.G.B.'s erforderliche Einsicht besessen, trotz Nichtverurteilung aus §. 176 Ziff. 3 eine Verurteilung aus §. 240 St.G.B.'s eintreten?
3. Findet §. 240 St.G.B.'s dann keine Anwendung, wenn sich die Bedrohung mit einem Verbrechen oder Vergehen gegen eine Person unter 14 Jahren richtet?