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Aktenzeichen 3101/84

Datum 12.01.1885

Leitsatz 1. Kommt es bei Prüfung der Frage, ob die Strafverjährung durch eine "gegen den Thäter" gerichtete richterliche Handlung unterbrochen worden ist, darauf an, daß der betreffende richterliche Akt äußerlich nicht sowohl durch den Zweck der Überführung des Thäters, als durch nebensächliche Beweggrüude, die Fortschaffung gerichtlicher Asservate oder dergleichen, veranlaßt worden ist? 2. Ist für dieselbe Frage die Zuständigkeit des handelnden Richters, und, wenn der letztere ersuchter Richter ist, die Zuständigkeit oder Legitimation der ersuchenden Instanz von rechtlicher Bedeutung?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B86A0364

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