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Aktenzeichen 3001/84
Datum 15.01.1885
Leitsatz Kann bei Verkauf gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel die bloße Mitteilung dieser Eigenschaft an den Käufer den Verkäufer vor Bestrafung schützen? Sind außerdem Veranstaltungen oder Vereinbarungen denkbar, durch welche insbesondere beim Verkaufe eines Nahrungsmittels, das, je nach der Art seiner Behandlung vor dem Genusse, bald schädlich, bald unschädlich wirkt, die Strafbarkeit seiner Veräußerung als Nahrungsmittel ausgeschlossen werden kann?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B86D0375
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