1. Befindet sich in Preußen ein Waldeigentümer oder ein nicht beeideter Privatforstaufseher in rechtmäßiger Ausübung seines Rechtes, wenn er, bei Betretung einer Person auf einem Holzdiebstahle in seinem bezw. im Walde seines Dienstherrn, die zur Begehung des Frevels geeigneten Werkzeuge, welche der Thäter bei sich führt, in Beschlag nimmt?
2. Bezieht sich der Ausdruck "Verfahren" in §. 3 Abs. 3 des Einführungsgesetzes zur Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 auch auf die Vorschriften über Beschlagnahme?
Ist zufolge der Vorschrift des §. 158 des Vereinszollgesetzes vom 1. Juli 1869 (B.G.Bl. S. 317) die Konfiskation des mittels Kontrebande (§. 134 a. a. O.) eingeführten Gegenstandes auch bei einem nach §. 73 St.G.B.'s zu beurteilenden Zusammentreffen mit anderen strafbaren Handlungen auszusprechen?
1. Kann die Ablieferung der rechtswidrig hergestellten Nachbildung eines Gemäldes vonseiten des Verfertigers an den Veranstalter jener als eine den Lauf der Verjährung begründende Verbreitung in Betracht kommen?
2. Inwiefern können die in ein und derselben Person zusammentreffenden Verschuldungen der Veranstaltung und der Verbreitung eines rechtswidrig nachgebildeten Kunstwerkes sich gegenseitig ausschließen?
Ist zum Thatbestande des Vergehens aus §. 318 Abs. 1 St.G.B.'s erforderlich, daß die gegen die Telegraphenanstalt fahrlässigerweise begangenen Handlungen den Erfolg einer Berhinderung oder Störung der Benutzung dieser Anstalt hatten, oder genügt dazu schon, daß die Handlungen nur die Möglichkeit oder die Gefahr einer Verhinderung oder Störung der Benutzung der Anstalt begründen?
Ist dem Urkundenstempel nach II. Nr. 4 a des Tarifes zum Reichsstempelgesetze vom 1. Juli 1881 (R.G.Bl. S. 185) ein Brief unterworfen, welcher die zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär über eine Kommission zum Verkaufe von Börsenpapieren gewechselten Telegramme zusammenfaßt?
Sind Sachen, welche eine Weibsperson durch gewerbsmäßigen Unzuchtsbetrieb erwirbt, mittels einer strafbaren Handlung im Sinne von §. 259 St.G.B.'s erlangt?
1. Sind die dem Ehegatten des Thäters gehörigen Sachen als fremde im Sinne des §. 308 St.G.B.'s anzusehen?
2. Inwiefern ist der Thatbestand der s. g. unmittelbaren Brandstiftung ausgeschlossen, wenn der Thäter in Vertretung des Eigentümers der in Brand gesetzten Sachen handelte?
Begriff der Vollziehung von Gesetzen im §. 129 St.G.B.'s. Kann in der Verbreitung einer verbotenen Druckschrift ein ungesetzliches Mittel zur Verhinderung der Vollziehung des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie im Sinne des §. 129 St.G.B.'s gefunden werden? Bedurfte das vor dem Gesetze vom 31. Mai 1880 betr. die Gültigkeitsdauer des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 erlassene Verbot einer Druckschrift der Erneuerung behufs seiner Gültigkeit für die Zeit nach dem 31. März 1881?
Ist es der Strafkammer des Landgerichtes gesetzlich gestattet, aus Zweckmäßigkeitsgründen die Hauptverhandlung in einer Strafsache außerhalb des Sitzes des Landgerichtes, jedoch innerhalb des Bezirkes des letzteren, abzuhalten?