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Aktenzeichen 3076/84

Datum 02.01.1885

Leitsatz Begriff der Vollziehung von Gesetzen im §. 129 St.G.B.'s. Kann in der Verbreitung einer verbotenen Druckschrift ein ungesetzliches Mittel zur Verhinderung der Vollziehung des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozialdemokratie im Sinne des §. 129 St.G.B.'s gefunden werden? Bedurfte das vor dem Gesetze vom 31. Mai 1880 betr. die Gültigkeitsdauer des Gesetzes vom 21. Oktober 1878 erlassene Verbot einer Druckschrift der Erneuerung behufs seiner Gültigkeit für die Zeit nach dem 31. März 1881?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8660350

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