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Aktenzeichen 3003/84

Datum 02.01.1885

Leitsatz 1. Sind die dem Ehegatten des Thäters gehörigen Sachen als fremde im Sinne des §. 308 St.G.B.'s anzusehen? 2. Inwiefern ist der Thatbestand der s. g. unmittelbaren Brandstiftung ausgeschlossen, wenn der Thäter in Vertretung des Eigentümers der in Brand gesetzten Sachen handelte?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640B8650345

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