Sind die von Eltern schulpflichtiger Kinder ausgestellten Schriftstücke, durch welche die Schulversäumnisse der Kinder entschuldigt werden, Urkunden im Sinne des §. 267 St.G.B.'s?
1. Wird der Begriff des "Kollektierens" bezw. des Veranstaltens einer "Kollekte" im Sinne der solche Veranstaltungen an vorgängige obrigkeitliche Genehmigung bindenden Gesetzesnormen dadurch unanwendbar, daß der Zweck der fraglichen Geldsammlungen nicht auf gemeinnützige oder Wohlthätigkeitsbestrebungen, sondern auf Befriedigung eigennütziger Interessen gerichtet ist?
2. Zum Verhältnisse der §§. 110. 111 St.G.B.'s.
Kann in der Unterzeichnung eines eine eidesstattliche Versicherung enthaltenden Schriftstückes die fahrlässige falsche Angabe einer solchen Versicherung gefunden werden, wenn der Unterzeichner das Schriftstück nicht gelesen hat und auch nicht weiß, daß dasselbe eine Versicherung an Eidesstatt enthält?
Ist, wenn mehrere Angeklagte als Gesamtschuldner zu einer Geldstrafe verurteilt sind, die Gerichtsgebühr gegen jeden einzelnen Angeklagten nach dem vollen Betrage der erkannten Strafe zu berechnen?
Kann die Revision darauf gestützt werden, daß aus dem Eröffnungsbeschlusse auch in Verbindung mit der Anklageschrift nicht zu entnehmen ist, welche That den Gegenstand der Urteilsfindung bilden soll?
Ist die Unterdrückung einer Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s darin zu finden, daß ein Cedent bei einer notariellen Cession dem instrumentierenden Notar seine einem Dritten gegenüber eingegangene Verpflichtung, die Forderung nicht zu cedieren, verschweigt?
1. Worin besteht die rechtswidrige Absicht bei einer Urkundenfälschung?
2. Darf die Beweisaufnahme durch Verlesung einer Urkunde in der Weise erfolgen, daß die letztere auf Anordnung des Vorsitzenden vom Verteidiger während des Schlußvortrages desselben verlesen wird?
Begründet die Verletzung der Vorschrift des §. 307 St.P.O., wonach bei Verneinung der mildernden Umstände in dem Spruche der Geschworenen anzugeben ist, daß die Entscheidung mit mehr als 6 Stimmen gefaßt worden ist, die Revision?