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Aktenzeichen 3077/90

Datum 04.12.1890

Leitsatz 1. Wird der Begriff des "Kollektierens" bezw. des Veranstaltens einer "Kollekte" im Sinne der solche Veranstaltungen an vorgängige obrigkeitliche Genehmigung bindenden Gesetzesnormen dadurch unanwendbar, daß der Zweck der fraglichen Geldsammlungen nicht auf gemeinnützige oder Wohlthätigkeitsbestrebungen, sondern auf Befriedigung eigennütziger Interessen gerichtet ist? 2. Zum Verhältnisse der §§. 110. 111 St.G.B.'s.

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C2470192

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