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Aktenzeichen 1887/90

Datum 03.10.1890

Leitsatz Ist die Unterdrückung einer Thatsache im Sinne des §. 263 St.G.B.'s darin zu finden, daß ein Cedent bei einer notariellen Cession dem instrumentierenden Notar seine einem Dritten gegenüber eingegangene Verpflichtung, die Forderung nicht zu cedieren, verschweigt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C21A0067

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