Was ist unter Verursachung eines Schadens an der Gesundheit eines Menschen im Sinne des §. 14 des Gesetzes vom 14. Mai 1879, betreffend den Verkehr mit Nahrungsmitteln 2c (R.G.Bl. S. 145), zu verstehen?
Zur Auslegung des Begriffes "drohende Zwangsvollstreckung" im Sinne von §. 288 St.G.B.'s. Kann der Zustand der dem Schuldner drohenden Zwangsvollstreckung schon auf Grund der Thatsache angenommen werden, daß die Forderung des Gläubigers fällig ist, oder daß der letztere den Schuldner an Zahlung gemahnt hat?
Können Minderjährige, welche nach civilrechtlichen Grundsätzen in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt sind, als Bevollmächtigte das Vergehen der Untreue des §. 266 Ziff. 2 St.G.B.'s begehen?
Kann durch die Erwirkung eines Zahlungsbefehles für eine wissentlich unwahr behauptete Schuld und durch die Vollstreckung desselben, nachdem der angebliche Schuldner Widerspruchs- und Einspruchsfrist unbenutzt verstreichen ließ, Betrug begangen werden?
1. Was ist unter der Teilnahme an einer Zusammenrottung im Sinne des §. 125 St.G.B.'s zu verstehen?
2. Wird diese Teilnahme durch den bei dem Thäter obwaltenden Beweggrund der Neugierde ausgeschlossen?