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Aktenzeichen 1004/90
Datum 12.05.1890
Leitsatz Kann durch die Erwirkung eines Zahlungsbefehles für eine wissentlich unwahr behauptete Schuld und durch die Vollstreckung desselben, nachdem der angebliche Schuldner Widerspruchs- und Einspruchsfrist unbenutzt verstreichen ließ, Betrug begangen werden?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C1890391
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