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Aktenzeichen 186/90
Datum 13.02.1890
Leitsatz Zur Auslegung des Begriffes "drohende Zwangsvollstreckung" im Sinne von §. 288 St.G.B.'s. Kann der Zustand der dem Schuldner drohenden Zwangsvollstreckung schon auf Grund der Thatsache angenommen werden, daß die Forderung des Gläubigers fällig ist, oder daß der letztere den Schuldner an Zahlung gemahnt hat?
Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640C15E0256
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