Ist für den Thatbestand des Betruges die Möglichkeit der späteren Ausgleichung der durch die Täuschung herbeigeführten Vermögensbeschädigung von Bedeutung?
Ist der Irrtum, in welchen der Richter durch Vorlage falscher Bescheinigungsmittel behufs Erwirkung eines Arrestes versetzt wird, geeignet einen Betrug zu begründen?
1. Liegt in schwurgerichtlichen Sachen die erforderliche besondere Hinweisung des Angeklagten auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes in der Stellung einer hierauf bezüglichen Hilfsfrage?
2. In welchem Umfange macht die spätere Stellung einer Hilfsfrage eine weitere Verhandlung erforderlich?
Ist bei Verurteilung wegen Unternehmens, einen anderen zur Begehung eines Meineides zu verleiten, zugleich auf die dauernde Unfähigkeit des Verurteilten, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich vernommen zu werden, zu erkennen?
Ist eine Teilung der zum Thatbestande eines Deliktes gehörigen Merkmale der Art zulässig, daß, bei Aufhebung des Erkenntnisses im Wege der Revision, die thatsächlichen Feststellungen desselben teilweise aufrecht erhalten werden, und nur zum anderen Teile die Verhandlung vor dem Gerichte, an welches die Sache zurückverwiesen wurde, erfolgt?
1. Was gehört zur Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Nichtbeamte?
2. Liegt in der vorläufigen Festnahme durch einen Nichtbeamten eine Beraubung des Gebrauches der persönlichen Freiheit?
1. Muß das polizeiliche Verbot des Einsammelns von Beiträgen zur Förderung socialistischer Bestrebungen sich auf bestimmte Sammlungen beziehen?
2. Haben die Gerichte den socialistischen Zweck einer Sammlung festzustellen?
1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse seiner Ermittelungen im Vorverfahren an den Staatsanwalt erstattet hat, zu den ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen öffentlicher Behörden, welche nach §. 255 St.P.O. in der Hauptverhandlung verlesen werden können?
2. Inwieweit wird das Princip der Öffentlichkeit begrenzt durch Hindernisse für das Publikum der Hauptverhandlung beizuwohnen, welche dem Gericht unbekannt geblieben und von demselben nicht verschuldet sind?
Enthält es eine Veränderung des Personenstandes eines unehelichen Kindes, wenn dasselbe als eheliches bei dem Standesregister angemeldet und daraufhin als solches eingetragen wird?