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Aktenzeichen 1543/80

Datum 01.10.1880

Leitsatz 1. Gehören Berichte, welche ein Beamter der Staatsanwaltschaft über die Ergebnisse seiner Ermittelungen im Vorverfahren an den Staatsanwalt erstattet hat, zu den ein Zeugnis oder ein Gutachten enthaltenden Erklärungen öffentlicher Behörden, welche nach §. 255 St.P.O. in der Hauptverhandlung verlesen werden können? 2. Inwieweit wird das Princip der Öffentlichkeit begrenzt durch Hindernisse für das Publikum der Hauptverhandlung beizuwohnen, welche dem Gericht unbekannt geblieben und von demselben nicht verschuldet sind?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640AF7D0301

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