Darf die Vernehmung eines Sachverständigen, nachdem sich das Gericht zur Beratung des Urteiles zurückgezogen hat, im Beratungszimmer ohne Zuziehung der Prozeßbeteiligten stattfinden?
Ist, wenn die Vernehmung auf diese Weise stattgefunden hat, zur Aufhebung des Urteiles die Prüfung der Frage notwendig, ob das Urteil auf der solchergestalt geschehenen Vernehmung beruht?
Bedarf es eines vorgängigen Hinweises des Angeklagten auf die Veränderung des rechtlichen Gesichtspunktes, wenn der Beschluß über die Eröffnung des Hauptverfahrens lediglich auf Amtsunterschlagung gerichtet ist, die Verurteilung aber wegen gemeiner Unterschlagung erfolgt?
1. Kann die zum Thatbestande der Unterschlagung erforderliche Zueiguungshandlung schon in dem bloßen Abschlusse eines Kaufvertrages über die in Besitz oder Gewahrsam des Thäters befindlichen fremden Sachen gefunden werden?
2. Kann durch die infolge dieses Kaufvertrages später erfolgende Übergabe und Annahme der Sachen seitens des Käufers der Thatbestand der Hehlerei durch Ankaufen verwirklicht werden?
3. Schließt die Beihilfe zu einer strafbaren Handlung den Thatbestand der Hehlerei bezüglich der vom Thäter mittels jener Handlung erlangten Sachen aus?
Liegt beim Zusammentreffen des Verbrechens der Inbrandsetzung versicherter Sachen (sog. Versicherungsbetruges) im Sinne des §. 265 St.G.B.'s und des vom Brandstifter bezüglich der Brandentschädigung versuchten oder vollendeten Vergehens des Betruges gegen den Versicherer im Sinne des §. 263 a. a. O. nur eine That in fortschreitender Ausführung von der Brandstiftung zum Betruge, oder ein fortgesetztes Verbrechen, oder Gesetzeskonkurrenz auf Grund der Subsidiarität der Strafgesetze, oder Realkonkurrenz im Sinne des §. 74 St.G.B.'s vor?
Befindet sich in Württemberg ein Waldeigentümer oder ein von ihm bestellter Privatforstaufseher in rechtmäßiger Ausübung seiner Befugnisse, wenn er bei Betretung einer Person auf einem Forstdiebstahle in dem Privatwalde die zur Begehung des Forstdiebstahles gebrauchten oder bestimmten Werkzeuge, welche der Thäter bei sich führt, in Beschlag nimmt?