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Aktenzeichen 355/88

Datum 28.03.1888

Leitsatz Darf die Vernehmung eines Sachverständigen, nachdem sich das Gericht zur Beratung des Urteiles zurückgezogen hat, im Beratungszimmer ohne Zuziehung der Prozeßbeteiligten stattfinden? Ist, wenn die Vernehmung auf diese Weise stattgefunden hat, zur Aufhebung des Urteiles die Prüfung der Frage notwendig, ob das Urteil auf der solchergestalt geschehenen Vernehmung beruht?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE4A0287

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