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Aktenzeichen 2435/85

Datum 23.01.1888

Leitsatz Befindet sich in Württemberg ein Waldeigentümer oder ein von ihm bestellter Privatforstaufseher in rechtmäßiger Ausübung seiner Befugnisse, wenn er bei Betretung einer Person auf einem Forstdiebstahle in dem Privatwalde die zur Begehung des Forstdiebstahles gebrauchten oder bestimmten Werkzeuge, welche der Thäter bei sich führt, in Beschlag nimmt?

Persistente URL http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/RGN22674640BE130069

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