Unter welchen Voraussetzungen ist eine Ausspielung von Geld- oder anderen Gewinnen als öffentlich veraustaltet anzusehen?
Juni 1885, Tarif Nr. 5 (R.G.Bl. S. 179).
Kann der in einer Einheitshandlung begangene versuchte schwere und vollendete einfache Diebstahl unter den Gesichtspunkt des idealen Zusammentreffens nach §. 73 St.G.B.'s gestellt werden?
1. Inwieweit kann die Entscheidung des Gerichtes in betreff der Verjährung von dem die Schuldfrage bejahenden Spruche der Geschworenen abweichen?
2. Was ist unter richterlichen Handlungen, welche wegen der begangenen That gegen den Thäter gerichtet sind, zu verstehen?
1. Erfordernisse einer öffentlichen Urkunde, insbesondere eines Haftbefehles der Staatsanwaltschaft.
2. Kann in dem Vorlesen einer Urkunde ein Gebrauchmachen gefunden werden?
Wird durch einen ohne Einspruch gebliebenen forstrichterlichen Strafbefehl die öffentliche Klage verbraucht, wenn der Antrag auf Erlaß der Strafverfügung die Qualifikation der Handlung als Diebstahl erkennen ließ?
Erwächst dem Angeklagten durch die Aussetzung der Hauptverhandlung ein Anspruch auf wiederholte Einhaltung der von §. 216 Abs. 1 St.P.O. vorgezeichneten Frist?
Kann eine Zwangsvollstreckung, zu deren Sicherung Forderungen oder Wechsel des Schuldners mit Arrest belegt sind, als "drohend" angesehen werden, auch wenn ein Urteil in der Hauptsache noch nicht ergangen ist?